Nehmen auch Sie unsere Behandlungspflege in Anspruch und lassen Sie sich im Alltag von unseren erfahrenen Pflegekräften helfen.
Sämtliche Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege werden von Ihrem behandelnden Arzt verordnet sowie von der Krankenkasse genehmigt.
Die Kosten für die medizinischen Leistungen werden nach §37 SGB V von der Krankenversicherung getragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Verordnung der Leistungen durch einen Arzt.